Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in der Schützengilde Hubertus Vogt

Übergriffe gegenüber Kindern und Jugendlichen sind aufgrund einschlägiger Vorfälle heute ein auf breiter Basis diskutiertes Thema in unserer Gesellschaft.

Da die Jugendarbeit ein integraler Bestandteil unseres Vereinslebens und unseres Selbstverständnisses ist, legen wir sehr großen Wert auf die Sicherheit und auf das Wohlergehen der bei uns Sport treibenden jungen Menschen. Wir sehen unsere Jugend als Zukunftspotential für unseren Verein und unsere Gesellschaft. Daher ist sie für uns von größter Wichtigkeit.

Wir haben deshalb ein vereinsinternes Kinder- und Jugendschutzsystem nach §72 a SGB VIII geschaffen und mit dem Jugendamt abgestimmt und vereinbart. Hierin sind u.a. die Kriterien für die Auswahl und Prüfung von Betreuungspersonen festgelegt. Unsere ehrenamtlich tätigen Mitglieder verpflichten sich darüber hinaus, persönlich, für das Wohl unserer jungen Schützen Sorge zu tragen. Wir möchten mit unserem Vorgehen auch den Eltern unserer jungen Mitglieder die Sicherheit geben, dass ihre Kinder in unseren Reihen gut aufgehoben sind.

Dr. Hans Hoppe

 

Unser Kinder- und Jugendschutz System besteht aus:

Kinder- und Jugendschutzsystem

- Bekenntnis

- Ehrenerklärung

- Prozessablauf "Überprüfung und Ernennung"

- Prozessablauf "Verstoss"

 

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