Bekenntnis

Bekenntnis zum Kinder- und Jugendschutz der Schützengilde Hubertus Vogt e.V.

Die Schützengilde Hubertus Vogt e.V. ist ein Sportverein, der generations- übergreifenden Altersgruppen eine Plattform für das Sportschießen nach den Regel des Deutschen Schützenbundes und des Deutschen Olympischen Sportbundes bietet.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns ein besonderes Anliegen. Wir führen sie an den Breiten- und Leistungssport heran und möchten dazu beitragen, sie zu teamfähigen, verantwortungsbewussten und charakterfesten Personen zu entwickeln und so ihre Persönlichkeitsbildung zu fördern. Dies betrachten wir als eine wichtige soziale Aufgabe in unserer Gesellschaft. Der hierzu gerechte Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist uns sehr wichtig. Wir achten deshalb sehr darauf, dass die Vereinsmitglieder, die als Übungsleiter, Jugendleiter oder Standaufsicht Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, diesen stets mit Bedacht und Umsicht und den moralischen und ethischen gesellschaftlichen Regeln entsprechend ausüben.

Wir trainieren unsere jungen Mitglieder nach ihren individuellen geistigen und körperlichen Fähigkeiten und überfordern sie nicht. Das individuelle Wohl und Empfinden unserer Schützenjugend ist stets höher zu bewerten, als unsere sportlichen Leistungsziele.

Wir vermeiden Äußerungen und Handlungen, die als persönliche Angriffe oder Beleidigungen oder sexuelle Belästigung empfunden werden können. Wir achten darauf, dass innerhalb der Kinder- und Jugendgruppen  die persönlichen Eigenarten jedes Mitgliedes geachtet werden und kein Mobbing stattfindet.

Wir haben ein offenes Ohr für Beschwerden und Berichte über Übergriffe und gehen diesen nach. Es ist für uns selbstverständlich, Schaden von unseren Kindern und Jugendlichen abzuwenden und Fälle von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt aufzudecken und abzustellen.

Im Rahmen des Schießsports ist selten körperlicher Kontakt gegeben. Auch komplettes Aus-/Umziehen erfolgt normalerweise nicht. Übungsleiter sind in der Regel nicht mit Kindern und Jugendlichen allein. Ungeachtet dessen verpflichten sich unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen betraut sind,  durch Unterschrift einer Ehrenerklärung zur absoluten Einhaltung der o. g. Werte.

Mitglieder von schießsportlichen Vereinen sind meist infolge Beantragung von Sportwaffen hinsichtlich Unbescholtenheit von den Behörden mittels Führungs- zeugnis überprüft worden. Wir behalten uns aber vor, in Fällen, in denen wir es als notwendig erachten, darüber hinaus ein Führungszeugnis anzufordern. Dieses wird über die Gemeindeverwaltung angefordert und wegen Schutz der Persönlich- keitsrechte der Betroffenen direkt dem Jugendamt zugeführt.

Es ist unser Interesse, das Thema durch Kontakt mit dem Jugendamt im Verein weiterzuentwickeln.

Vogt, 3. Mai 2017

        Der Vorstand